Bekanntmachung zur Vertreterwahl 2026

1. Satzungsgemäß üben die Mitglieder ihre Rechte in Angelegenheiten der
Genossenschaft aus durch
a) die Wahl der Vertreter für die Vertreterversammlung
b) die gewählten Vertreter in der Vertreterversammlung

Die fünfjährige Amtszeit der bisherigen Vertreter/Ersatzvertreter läuft im Jahr 2026 nach der Vertreterversammlung im Juni 2026 ab. Neuwahlen für fünf Jahre sind deshalb erforderlich.

Das Wahlverfahren regelt sich nach der Wahlordnung.

2. Der zur Durchführung der Wahl bestellte Wahlvorstand besteht aus 8 Mitgliedern. Er hat sich in seiner Sitzung am 04.02.2026 konstituiert.
Den Vorsitz führt Frau Marion Melcher, als deren Stellvertreter wurde Herr Thomas Rösler gewählt.

Der Wahlvorstand hat drei Wahlbezirke mit folgender räumlicher Abgrenzung festgelegt:

Wahlbezirk I
Rheinstetten mit den Stadtteilen Forchheim, Neuburgweier und Mörsch
sowie dem Landkreis Rastatt und dem Stadtkreis Baden-Baden

Wahlbezirk II
Ettlingen mit den Stadtteilen Bruchhausen, Ettlingenweier, Oberweier,
Schluttenbach, Schöllbronn und Spessart sowie den Gemeinden
Waldbronn, Karlsbad, Marxzell und Malsch

Wahlbezirk III
Stadt- und Landkreis Karlsruhe sowie alle übrigen Städte und Gemein-
den, in denen Mitglieder wohnen, die nicht den Wahlbezirken I und
II zuzuordnen sind.

3. Auf je angefangene 200 Mitglieder ist ein Vertreter zu wählen; ferner sind in ausreichender Zahl „Ersatzvertreter“ zu wählen, die bei Ausscheiden eines Vertreters nachrücken.Stichtag für die Zahl der zu wählenden Personen ist der 31.12.2025.

Zu diesem Zeitpunkt hatte die Genossenschaft 6002 Mitglieder. Danach wären insgesamt 30 Vertreter zu wählen, gem. § 31 Abs. 1 der Satzung jedoch mindestens 50 Vertreter. Zu wählen ist ferner eine genügende Anzahl weiterer Mitglieder als Ersatzvertreter.

4. Entsprechend der Mitgliederzahl in den jeweiligen Wahlbezirken hat der Wahlvorstand folgende Mindestzahl an Vertretern für die Wahlbezirke festgelegt:

Wahlbezirk I Rheinstetten                                6
Wahlbezirk II Ettlingen                                     8
Wahlbezirk III Karlsruhe                                 16

Weitere 20 Vertreter werden nach erreichter Stimmenanzahl den jeweiligen Wahlbezirken zugeteilt, die danach verbleibenden übrigen Kandidaten, die Stimmen erhalten, gelten als Ersatzvertreter in der Reihenfolge der auf sie
entfallenen Stimmen.

Sollten Stimmen im Wahlbezirk fehlen, werden weitere Kandidaten ohne Rücksicht auf den Wahlbezirk nach Stimmenanzahl zugeteilt.

5. Die Mitglieder werden per Brief aufgefordert, an der Wahl teilzunehmen. Diese erfolgt ausschließlich digital. Sollten Mitglieder keinen Onlinezugang oder Schwierigkeiten bei der digitalen Stimmabgabe haben, bieten wir entsprechende Unterstützung in unserer Geschäftsstelle an. Hierzu ist der Wahlbrief nach einem zuvor vereinbarten Termin
mitzubringen.

6. Die vorläufigen Wählerlisten liegen in der Zeit vom 28.02.2026 bis 07.03.2026, die endgültigen Wählerlisten in der Zeit vom 09.03.2026 bis 16.03.2026 in der Geschäftsstelle der Familienheim Karlsruhe eG, Hardeckstraße 9, 76185 Karlsruhe
getrennt nach Wahlbezirken zur Einsichtnahme aus.

Einwendungen gegen die Wählerlisten sind spätestens bis 27.03.2026 beim Wahlvorstand schriftlich einzureichen. Der Wahlvorstand ist über die Geschäftsstelle der Genossenschaft zu erreichen.

7. Vorschläge für Kandidaten als Vertreter für die Vertreterversammlung können Sie schriftlich bis spätestens 07.03.2026 an den Wahlvorstand einreichen.

8. Bei der Wahl selbst darf der Wähler bis zu 50 Kandidaten aus allen Wahlbezirken ankreuzen. Jedem Kandidaten kann nur eine Stimme gegeben werden.
Als Ersatzvertreter sind in der Reihenfolge der auf sie entfallenden Stimmen die Kandidaten gewählt, die nach den Vertretern jeweils die meisten Stimmen erhalten haben.

Die digitalen Stimmabgaben können in der Zeit von 30.03.2026 bis 26.04.2026 um 18.00 Uhr erfolgen.

Der Wahlvorstand

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