
Häufige Fragen (FAQ)
Sie interessieren sich für eine Wohnung bei der Familienheim Karlsruhe eG oder möchten mehr über unsere Services erfahren? Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um Wohnungsangebote, Studentenapartments, unseren Regiebetrieb und das Mieterhandbuch.

Wie funktioniert eine Genossenschaft?
Bevor wir in die Details gehen, ein kurzer Überblick:
- Mitgliedschaft: Wer bei uns mietet, wird Mitglied der Genossenschaft. Dafür zeichnen Sie Genossenschaftsanteile.
- Anteile statt Kaution: Die Anteile ersetzen eine herkömmliche Kaution und werden bei Austritt gem. unseren Satzungsbestimmungen zurückgezahlt.
- Mitbestimmung: Mitglieder können bei Vertreterwahlen mitwirken und so Einfluss auf die Genossenschaft nehmen.
- Dividende: Sie erhalten einmal jährlich eine Dividende auf Ihr Geschäftsguthaben.
- Gemeinschaft: Wir legen Wert auf ein faires, soziales und stabiles Wohnumfeld.
So verbinden wir sicheres Wohnen mit Mitbestimmung und Gemeinschaft – und unterscheiden uns damit von klassischen Vermietern.
Wohnungsangebote
Welche Arten von Wohnungen bietet die Familienheim Karlsruhe an?
Vor allem Etagenwohnungen mit 1 bis 4 Zimmern, vereinzelt auch 5 Zimmer. Zusätzlich gibt es einige wenige Reihenhäuser sowie Garagen, Stellplätze und Gewerberäume.
Für wen sind die Wohnungen gedacht?
Unsere Wohnungen richten sich an Menschen in allen Lebenslagen – von Singles und Paaren über Familien bis hin zu Seniorinnen und Senioren. Vereinzelt stehen auch barrierefreie und altersgerechte Wohnungen zur Verfügung (z. B. in Kooperation mit der Caritas).
Sind die Wohnungen möbliert?
In der Regel nicht. Allerdings sind in einigen Wohnungen Einbauküchen vorhanden.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um eine Wohnung mieten zu können?
- Mitgliedschaft in der Genossenschaft (Zeichnung von Genossenschaftsanteilen, abhängig von der Wohnungsgröße, 155 € pro Anteil)
- Keine negativen SCHUFA-Einträge
Wie bewerbe ich mich auf eine Wohnung?
Die Bewerbung läuft ausschließlich über unsere Vermietungsplattform Immomio. Dort registrieren Sie sich, laden Ihre Unterlagen hoch und werden bei passenden Angeboten per Mail zu Besichtigungsterminen eingeladen.
Wo finde ich freie Wohnungen?
Unsere freien Wohnungen veröffentlichen wir über unsere Webseite. Siehe Wohnungsangebote
Welche Unterlagen muss ich einreichen?
Grundsätzlich benötigen wir Nachweise zur Bonität (z. B. Einkommensnachweise, Schufa). Welche Unterlagen im Detail erforderlich sind, teilen wir Ihnen im Bewerbungsprozess mit.
Wie werden Nebenkosten abgerechnet?
Sie zahlen monatliche Vorauszahlungen. Einmal im Jahr erhalten Sie eine detaillierte Abrechnung. Auf Wunsch können Sie die zugrunde liegenden Belege nach Terminvereinbarung einsehen.
Wie lange dauert es von der Bewerbung bis zum Mietvertrag?
Das hängt vom jeweiligen Objekt und der Zahl der Bewerbungen ab. Eine pauschale Aussage ist daher nicht möglich.
Wie hoch ist der Wert eines Genossenschaftsanteils?
Ein Geschäftsanteil beträgt 155 €. Die Anzahl der zu zeichnenden Anteile richtet sich nach der Wohnungsgröße.
Bekomme ich meine Genossenschaftsanteile beim Auszug zurück?
Ja, die Anteile werden bei Austritt aus der Genossenschaft gemäß unserer Satzung zurückgezahlt (sofern die Anteile gekündigt wurden).
Wie wird entschieden, wer die Wohnung bekommt, wenn es mehrere Bewerber gibt?
Zunächst gelten die Grundkriterien (keine negativen SCHUFA-Einträge, Miete ≤ 30 % des Einkommens). Wenn mehrere Bewerbungen passen, kann zusätzlich nach sozialen Kriterien entschieden werden.
Gibt es eine Warteliste für Wohnungen?
Für reguläre Wohnungen führen wir keine eigene Warteliste. Die Vergabe erfolgt ausschließlich über Immomio, nachdem Sie dort einen Suchauftrag angelegt haben.
Studentenapartments
Welche Wohnformen gibt es?
Sie können zwischen Einzelzimmern mit eigenem Bad und Zimmern in Wohngemeinschaften (z. B. 7er-WG mit Gemeinschaftsküche und -bad) wählen.
Sind die Studentenpartments möbliert?
Ja, alle Studentenpartments sind möbliert und verfügen über einen Internetanschluss.
Wer kann ein Studentenapartment mieten?
Eingeschriebene Studierende oder Auszubildende – jeweils mit entsprechendem Nachweis.
Wie hoch ist die Miete?
Sie zahlen eine Pauschalmiete, die Internet und Nebenkosten umfasst. Je nach Wohnheim können weitere Leistungen (z. B. Heizung, Wasser) enthalten sein. Die genauen Details erfahren Sie im jeweiligen Angebot.
Müssen auch Studierende Genossenschaftsanteile zeichnen?
Ja. Für den Einzug sind 4 Anteile à 155 € = 620 € zu zeichnen. Diese ersetzen die Kaution und werden beim Austritt aus der Genossenschaft gemäß Satzung zurückgezahlt.
Wie lange kann ich ein Studentenapartment mieten?
Nach Möglichkeit über die gesamte Studiendauer.
Wie läuft die Bewerbung ab?
Die Bewerbung erfolgt über Immomio. Dort können Sie Ihr Wunschwohnheim auswählen. Die Vergabe erfolgt je nach Auslastung über eine Warteliste.
Gibt es eine Warteliste für Studentenapartments?
Ja, die Vergabe läuft über eine Warteliste im Vermietungstool Immomio.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Studien- oder Ausbildungsnachweis
- Einkommensnachweise oder Bürgschaft der Eltern
- Ausweis
Wie schnell geht der Vertragsabschluss?
Dank digitalem Mietvertrag kann die Abwicklung oft innerhalb von zwei Tagen erfolgen.
Regiebetrieb (Handwerker-Team)
Was ist der Regiebetrieb?
Der Regiebetrieb ist unser eigenes Handwerker-Team. Es kümmert sich um Reparaturen und Instandhaltungen in unseren Wohnungen und Gebäuden – schnell, zuverlässig und ohne Umwege über externe Firmen.
Welche Leistungen übernimmt der Regiebetrieb?
- Kleinreparaturen in Wohnungen (z. B. tropfender Wasserhahn, defekte Steckdose)
- Instandhaltungsarbeiten in Gebäuden (Maler-, Sanitär- oder kleinere Elektroarbeiten)
- Unterstützung bei Modernisierungen und Sanierungen
Was ist der Unterschied zum Hausmeisterdienst?
- Der Hausmeister kümmert sich um Ordnung, Sauberkeit und kleine Aufgaben im Wohnumfeld.
- Der Regiebetrieb übernimmt handwerkliche Arbeiten und Reparaturen, die Fachwissen erfordern.
Wie melde ich einen Schaden?
Wie schnell wird ein Schaden behoben?
Unser Ziel ist es, Reparaturen so schnell wie möglich zu erledigen. Die genaue Zeit hängt jedoch von Art und Dringlichkeit des Schadens ab.
Muss ich für Reparaturen bezahlen?
Ob Kosten entstehen, hängt von Art und Umfang der Reparatur ab und ist im Mietvertrag geregelt. Kleinreparaturen müssen in bestimmten Grenzen von Mieterinnen und Mietern selbst getragen werden.