Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung ist das oberste Organ unserer Genossenschaft. Sie vertritt die Interessen aller Mitglieder und entscheidet über grundlegende Angelegenheiten, die im Genossenschaftsgesetz sowie in unserer Satzung festgelegt sind. Die Vertreterversammlung besteht aus 50 gewählten Vertretern, die alle fünf Jahre von den Mitgliedern der Genossenschaft gewählt werden.

Aufgaben

Die Vertreterversammlung entscheidet unter anderem über:

  • den Jahresabschluss
  • die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat
  • Satzungsänderungen
  • weitere wichtige Grundsatzfragen

Nächste
Vertreterversammlung

Die nächste Vertreterversammlung findet statt am:
05.06.2026

Bedeutung für die Mitglieder

Durch die Vertreterversammlung können die Mitglieder der Genossenschaft aktiv Einfluss nehmen und die Zukunft des Familienheim Karlsruhe mitgestalten.