
Satzung
Die Satzung ist die rechtliche Grundlage unserer Baugenossenschaft. Sie regelt unter anderem:
- Firma, Sitz und Zweck der Genossenschaft
- Rechte und Pflichten unserer Mitglieder
- Organe der Genossenschaft (Vorstand, Aufsichtsrat, Vertreterversammlung)
- Regelungen zur Mitgliedschaft, Geschäftsanteilen und Auseinandersetzung
- Bestimmungen zu Rechnungslegung, Gewinnverwendung und Prüfung
Damit schafft die Satzung Transparenz und Verbindlichkeit für alle Mitglieder.

Aktuelle Fassung
Die aktuelle Satzung der Baugenossenschaft Familienheim Karlsruhe eG (Stand: 2024, eingetragen im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Mannheim, GnR 100061, am 21.08.2024) können Sie hier als PDF herunterladen:

Hinweis: Vor Erwerb der Mitgliedschaft stellen wir Ihnen die Satzung in ihrer jeweils gültigen Fassung zur Verfügung. So können Sie sich umfassend über Ihre Rechte und Pflichten als Mitglied informieren.